ÖSTERREICHISCHES MINI-TRABER-REGLEMENT (Stand: Jänner 2010)
Folgende Punkte sind zu beachten und können jederzeit durch das Mini-Traber-Team Austria durch eine Neufassung abgeändert werden: § 1 Voraussetzungen zur Teilnahme an Mini-Trabrennen des MTTA
Kinder und Jugendliche können nur im Alter zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag an Mini-Traber-Rennen des MTTA in Österreich teilnehmen. Voraussetzung ist eine gültige Fahrerlaubnis, die jedes Jahr beim MTTA neu zu beantragen ist.
Eine Fahrerlaubnis erhält man nach folgenden Kriterien:
Schriftliche und/oder mündliche Prüfung Geschirrlehrgang Absolvierung eines Probe- bzw. Qualifikationslaufes Eventuelle Lehrgänge (z.B.: Tierarzt…)
Neue Ponys müssen vom MTTA abgemessen und von einem mit einer Fahrerlaubnis ausgestatteten Kind oder Jugendlichen an einen vom MTTA vorgegebenen Termin qualifiziert werden (max. erlaubtes Stockmaß 125 cm).
Bereis qualifizierte Ponys können zu jeder Zeit einen Probelauf absolvieren. Dies allerdings nur von einem Fahrer, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Dem MTTA obliegt es Fahrerlaubnisanträge und/oder Ponys ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Auch bereits Fahrer, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, können sowie qualifizierte Ponys ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. § 1a Mit dem Erhalt einer Fahrerlaubnis unterwirft sich der Fahrer dem Reglement der Österreichischen Mini-Trabrennordnung. Bei Verletzung der ÖMTO kann es zu Verwarnungen bis hin zum Ausschluß aus dem MTTA kommen. § 1b Die Nennung eines Ponys und Fahrers muss zeitgerecht beim MTTA einlangen. Die Ausschreibung und der damit verbundene Nennungsschluss wird vom MTTA rechtzeitig bekannt gegeben. Das MTTA behält sich allerdings das Recht vor, auch nach dem Nennungsschluss Änderungen durchzuführen. Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet dem MTTA € 15,-- (€ 20,-- bei höherer Dotation oder zusätzlicher Erwachsenen-Bewerb) an Nenngeld zu entrichten. Eine etwaige Verhinderung des Ponys bzw. des Fahrers ist dem MTTA mit Angabe von Gründen spätestens 2 Stunden vor dem Rennen bekannt zu geben. Falls ein genanntes Pony bzw. ein genannter Fahrer ohne Angabe von Gründen dem Rennen fern bleibt, wird automatisch Startverbot für das nächste Rennen verhängt. Das Start- bzw. Nenngeld in der Höhe von € 15,-- (€ 20,--) ist ab dem Zeitpunkt der Nennung, auch bei Nichtteilnahme, dem MTTA zu entrichten. § 1c Steht ein Pony im Fremdbesitz, also das Pony gehört nicht dem Fahrer oder dessen Eltern, so ist ein jährlicher Pausch- bzw. Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 50,-- zu entrichten. Diese Regelung entfällt bei ausländischen Gästen, die auf Einladung des MTTA Rennen bestreiten. § 2 Gilt für alle Rennbahnen in Österreich: a) Pünktliche Anreise, spätestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Mini-Traber-Rennens. Eigene Absprache mit einem Vertreter des MTTA möglich. b) Bei Eintreffen auf der Bahn sofort bei einem Vertreter des MTTA melden (zwecks Ausgabe der Nummerntafeln oder Satteldecken) c) Immer die gültige Fahrerlaubnis mitnehmen (gilt ab 1.1.2006) Freier Eintritt auf allen Bahnen in Österreich für den Fahrerlaubnis-Inhaber. d) Mit einem Vertreter des MTTA abklären wann die Bahn des jeweiligen Veranstalters freigegeben wird um das Pony aufzuwärmen. Eine Runde müsste genügen. Änderung jedoch möglich. e) Adjustierung wie bei den Erwachsenen
1. Dress – immer weiße Hose - Rennoveral wie bei den "Großen", Reithosen verboten!! 2. Helm 3. Brille 4. Handschuhe 5. Peitsche - keine normale Traberpeitsche, nicht länger als 1 Meter (ohne Schmiss)!
f) Rennsulky - es sind keine Zweisitzer und nur vom MTTA zugelassene Sulkys erlaubt!
g) Geschirr und Zäumung wie bei den "Großen" Besonders wichtig sind geschlossene Zügeln! § 3 Beim Aufwärmen ist zu beachten:
Immer gegen die Rennrichtung ganz links fahren. Bei einem eventuellen Fehlstart (in Rennrichtung) auf andere Ponys bzw. „normale“ Gespanne achten. § 4 Vor dem Rennen ist zu beachten:
Rund 15 Minuten vor dem Rennen auf der Bahn erscheinen, wie beim Aufwärmen gegen die Rennrichtung immer ganz links fahren. Auf das Kommando des Platzsprechers bzw. der Rennleitung achten, wann Treffpunkt am Sammelplatz für die Parade ist. Das wird ungefähr 7 Minuten vor dem Start sein. Nach Aufruf des Platzsprechers bzw. der Rennleitung nach Nummernreihenfolge die Parade fahren. Nach der Parade zum vorgegeben Startplatz fahren. Immer wieder auf andere Gespanne achten! Spätestens 2 Minuten vor dem Start am Startplatz sammeln und den Anweisungen des MTTA und/oder der Rennleitung folgen. § 5 Unmittelbar vor dem Start ist zu beachten:
Mit dem Pony auf die vorgegebene Startmarke einfahren. Es gilt bei allen Rennen des MTTA Bänderstart. Ausnahme hierfür wird vom MTTA bekannt gegeben. Helfer beim Halten des Ponys sind erlaubt bzw. erwünscht.
Auf das Startkommando achten:
AUFSTELLEN AUF DIE PLÄTZE 1 - 2 - AB
Das Startkommando auf einigen Bahnen in Österreich lautet etwas anders. Daher Änderungen möglich. Diese wird aber den Teilnehmern vom MTTA oder der dortigen Rennleitung rechtzeitig bekannt gegeben. § 6 Im Rennen selbst ist zu beachten:
a) Beim Kommando „AB“ mit dem Pony losfahren.
b) I M M E R A U F S I E G F A H R E N!
c) Im Rennen so verhalten, dass man keinen anderen stört, behindert oder gefährdet.
d) Als führendes Gespann die Innenseite (Rennrichtung) einhalten.
e) Die Fahrspur nur dann verändern, wenn keiner gestört, behindert oder gefährdet wird.
f) Ein galoppierendes Pony ohne Behinderung anderer Teilnehmer ausparieren.
g) Auf eine eventuelle Disqualifikation der Rennleitung achten.
h) Ein Pony wird disqualifiziert, wenn es mindestens 8 Mal gesprungen ist, egal wie viele Meter. Ein Galoppsprung über die Ziellinie hat eine Disqualifikation zur Folge. Eine Galoppade nach vorwärts über mehrere Meter führt zur sofortigen Disqualifikation. Die Maßregelung (Disqualifikation) eines Ponys obliegt ausnahmslos der Rennleitung.
i) Wenn jemand disqualifiziert wird, nicht gleich anhalten sondern langsam weiterfahren.
j) Während des Rennens nicht unterhalten und lärmen.
k) Die Peitsche während des Rennens immer in Fahrtrichtung halten, sie nicht von der Seite – unnötig oder übermäßig – gebrauchen.
l) Die Zügel immer in beiden Händen halten. Ausnahme: Beim eventuellen Ziehen der Schnur für die Kapuze oder der Stoppeln.
m) Die Füße immer in den Bügeln lassen. Ausnahme: Beim eventuellen Ziehen der Schnur für die Kapuze oder der Stoppeln.
n) Im Einlauf als Führender nicht die Fahrspur wechseln. § 7 Nach dem Rennen ist zu beachten: a) Nach Erreichen des Zieles weiterfahren um nicht nachfolgende Gespanne zu behindern. Danach, ausgenommen die drei Erstplatzierten, mit dem Pony in den Stall fahren.
b) Die drei Erstplatzierten nach Aufforderung des MTTA oder der Rennleitung oder des Platzsprechers zum Richterturm in den „Winner Circle“ für die Siegerehrung vorfahren.
c) Nach Aufforderung des MTTA oder Rennleitung oder des Platzsprechers die Parade fahren. Danach mit dem Pony in den Stall fahren.
d) Nach dem Ausspannen und Versorgung des Ponys die Nummertafeln (sauber) zur Meldestelle oder einem Vertreter des MTTA geben. § 8 Preise für die siegreichen Fahrer: Den siegreichen Fahrern werden entweder vom MTTA, vom Renn-Sponsor oder vom Veranstalter Ehrenpreise (Pokale, Sachpreise oder div. Gutscheine) zur Verfügung gestellt. Die gewonnen Preisgelder werden AUSNAHMSLOS an die Ponybesitzer bzw. an die Eltern oder an den jeweiligen Bevollmächtigten des Fahrers / der Fahrerin ausbezahlt. Wichtig: Auch in der Saison 2011 werden alle Championatsläufe des MTTA mit einer Mindest-Gesamtdotation von Euro 200,-- (60,--, 50,--, 40,--, 30,-- und 20,--) ausgestattet. Die Geldpreise werden allerdings AUSNAHMSLOS nur an Erwachsene ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Änderung der Gesamtdotation bei den MTTA-Rennen jederzeit möglich! Neu: Seit 1. September 2009 gibt es aufgrund von disziplinären Maßnahmen einen eigenen Strafenkatalog. Bei einem Vergehen werden Punkte - siehe Strafenkatalog - im Championat abgezogen. ACHTUNG: Bei weniger als 5 Starter kann die Gesamtdotation um 20 % auf Euro 120,-- (45,--, 30,--, 25,--, 15,-- und 5,--) reduziert werden bzw. obliegt es dem MTTA das Rennen überhaupt ersatzlos zu streichen. |